Zuwendungen zur Förderung von Vereinen, Gruppen, Verbänden und Organisationen

Seit dem Jahr 2025 können Vereine ihre jährlichen Fördergelder ausschließlich von den Mitgliedsgemeinden beantragen.

Ausnahme bilden hier Vereinsjubiläen. Für diese können, per formlosen Antrag an den Verbandsgemeindebürgermeister, weiterhin Mittel von der Verbandgemeinde freigegeben werden.

Bitte beachten: für die Gemeinden Barnstädt, Farnstädt, Nemsdorf-Göhrendorf und Obhausen finden Sie die Antragsformulare unter den jeweiligen Menüpunkten der Mitgliedsgemeinden.

© Christin Reiche E-Mail

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Kontakt

Verbandsgemeinde Weida-Land
  • Hauptstraße 43
  • 06268 Nemsdorf-Göhrendorf

Telefon: +49 34771 900-0
Fax:        +49 34771 900-50

E-Mail: service@vg-weida-land.de
Web: www.vg-weida-land.de
Instagram: @vg_weida_land 
Facebook: vg.weida.land

Öffnungszeiten:
Mo   09.00 - 12.00 Uhr
Di     09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Mi    geschlossen
Do    09.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr      09.00 - 12.00 Uhr
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