Zuwendungen zur Förderung von Vereinen, Gruppen, Verbänden und Organisationen
Seit dem Jahr 2025 können Vereine ihre jährlichen Fördergelder ausschließlich von den Mitgliedsgemeinden beantragen.
Ausnahme bilden hier Vereinsjubiläen. Für diese können, per formlosen Antrag an den Verbandsgemeindebürgermeister, weiterhin Mittel von der Verbandgemeinde freigegeben werden.
Bitte beachten: für die Gemeinden Barnstädt, Farnstädt, Nemsdorf-Göhrendorf und Obhausen finden Sie die Antragsformulare unter den jeweiligen Menüpunkten der Mitgliedsgemeinden.