Zwingend erforderliche Baumfällarbeiten in Barnstädt.
Baumgruppe am Dorfanger an der B180 in Barnstädt, bestehend aus fünf Linden und einer Eiche
Durch die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Saalekreis wurde im September 2013 eine Begutachtung des Naturdenkmals „Lindengruppe Barnstädt“, durch einen öffentlich vereidigten Sachverständigen für Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung in Auftrag gegeben.
Im Ergebnis wurde durch den Sachverständigen festgestellt, dass bei zwei Bäumen des Naturdenkmals, aufgrund stark ausgeprägter Fäulnis im Stammbereich sowie einer zu geringen Restwandstärke, die Verkehrssicherheit der umliegenden Grundstücksbereiche nicht mehr gegeben ist und weitere Erhaltungsmaßnahmen an den Bäumen nicht möglich sind.
Daher wurde ein schnellstmöglicher Vollzug der Fällung, der betreffenden Bäume empfohlen. Die naturschutzrechtliche Befreiung wurde somit seitens der Naturbehörde ausgesprochen.
Die Gemeinde Barnstädt entschied damals jedoch dafür, die Bäume einzukürzen, um der Verkehrssicherheit soweit gerecht zu werden. Dadurch konnte die Baumgruppe bis zu diesem Jahr erhalten werden.
Seit dem letzten Gutachten sind immerhin 12 Jahre vergangen und nun musste die Entscheidung getroffen werden, die beiden Linden durch eine Fachfirma fällen zu lassen. Nur dadurch konnte die Zugänglichkeit sowie die voll umfängliche Nutzung des „Baumangers“ zukünftig gewährleistet werden.
Es ist zu erwähnen, dass durch die Naturschutzbehörde sowie deren beauftragte Gutachter, jährlich Inspektionen von Naturdenkmalen durchgeführt, und die Ergebnisse sowie einhergehenden Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen mit den Kommunen abgestimmt werden.
Für die Gemeinde Barnstädt ist es höchst bedauerlich, solch geschichtsträchtige, alte Bäume entfernen zu müssen, jedoch steht hierbei die Verkehrssicherheit des öffentlichen Platzes im Vordergrund.
Die Gemeinde Barnstädt ist bestrebt, für die Baumentnahme adäquaten Ersatz auf dem Dorfplatz zu pflanzen.