Sie befinden sich hier: Startseite

Deutschland wählt am 23. Februar 2025

Alles Wissenswerte zur Bundestagswahl und zur Briefwahl

Jede Stimme zählt

Die Bundestagswahl rückt näher, doch diesmal ist alles etwas anders: Sie findet vorzeitig statt. Grund für diese vorzeitige Wahl ist der Rücktritt des Bundeskanzlers und die damit verbundene Auflösung des Bundestages. Diese Entscheidung wurde nötig, da eine stabile Regierungsbildung aufgrund politischer Differenzen nicht mehr gewährleistet werden konnte. Nun liegt es in den Händen der Bürgerinnen und Bürger, eine neue Regierung zu wählen.

Wer darf wählen?
Rund 59,2 Millionen Deutsche im Bundesgebiet sind nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes am 23. Februar 2025 wahlberechtigt. Dieses Mal gehören laut Bundeswahlleiterin etwa 2,3 Millionen potenzielle Erstwählerinnen und Erstwähler zu den Wahlberechtigten dazu.  Nach dem Bundeswahlgesetz sind alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht mittels eines richterlichen Beschlusses als verurteilte Straftäter vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Obwohl es regelmäßig Initiativen gibt, das Wahlalter auf 16 Jahre herabzusetzen, gilt das Lebensalter neben der Staatsangehörigkeit nach wie vor als die entscheidende Zugangsvoraussetzung zur Bundestagswahl. 

Briefwahl: Bequem von zu Hause aus wählen
Für viele Wähler ist die Briefwahl eine praktische Alternative zum Gang ins Wahllokal. Sie ermöglicht es, die Stimme flexibel und ortsunabhängig abzugeben – sei es aus dem Urlaub, von zu Hause oder aus dem Ausland. Die Briefwahl bietet dabei denselben Schutz und dieselbe Sicherheit wie die Stimmabgabe vor Ort.

So funktioniert die Briefwahl
Um per Briefwahl wählen zu können benötigt man natürlich Briefwahlunterlagen. Diese bestehen aus dem Wahlschein, dem Stimmzettel, einem Stimmzettelumschlag und einem Rücksendeumschlag. Sie können die Unterlagen bequem bei der Verbandsgemeinde anfordern. Das geht auf verschiedenen Wegen. Werft einen Blick auf die Rückseite der Wahlbenachrichtigung!

Per Post: Dort befindet sich ein Wahlscheinantrag. Mit diesem kann man beantragen, dass die Wahlunterlagen per Post zugeschickt werden sollen.

Per QR-Code: Bislang musste man diesen Antrag ausfüllen und an die Verbandsgemeinde zurückschicken. Nun gibt es aber noch eine weitere Möglichkeit, denn auf dem Wahlscheinantrag befindet sich ein QR-Code. Wenn du diesen mit deinem Smartphone scannst, wirst du in deinem Browser auf eine Website weitergeleitet. Über diese kannst du dann ganz einfach die Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Die einzelnen Felder, wie Name und Anschrift, sind bereits vorausgefüllt. Du musst lediglich dein Geburtsdatum eingeben und das Formular abschicken. Du solltest dann einige Zeit später die Unterlagen für die Briefwahl automatisch erhalten.

Vor Ort: Außerdem könnt ihr während der Öffnungszeiten zur Verwaltung der Verbandsgemeinde kommen und die Unterlagen direkt vor Ort beantragen.

Wichtig: Um die Briefwahl zu beantragen, muss man keine Gründe angeben.

Zeitlicher Ablauf für Briefwähler
Ab wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Die Unterlagen können ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung angefordert werden, in der Regel etwa sechs Wochen vor der Wahl.
Wann sollten die Unterlagen zurückgeschickt werden?
Damit die Stimme zählt, müssen die Unterlagen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingehen. Plant daher ausreichend Zeit für den Postversand ein!
Weitere Möglichkeit:
Solltet ihr die Briefwahlunterlagen kurzfristig beantragen, könnt ihr diese persönlich im Wahlamt abholen und direkt dort ausfüllen.

Wichtige Hinweise zur Briefwahl
Füllt den Stimmzettel sorgfältig aus und legt ihn in den Stimmzettelumschlag.
Unterschreibt den Wahlschein und legt ihn zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den Rücksendeumschlag.
Sendet die Unterlagen so früh wie möglich zurück, um Verzögerungen im Postverkehr zu vermeiden.
Egal, ob vor Ort im Wahllokal oder bequem von zu Hause aus per Briefwahl – jede Stimme zählt.

© Cord Gebert E-Mail

Veranstaltungen

weitere Veranstaltungen

Terminvereinbarung Meldeamt

Termin hier online buchen

Sitzungstermine

Hier finden Sie eine Kurzankündigung
der nächsten Sitzungstermine. 

Aktuell sind keine Ratssitzungen geplant. 

Detaillierte Infos zu Uhrzeit, Ort und
Tagesordnung finden Sie, eine Woche
vor der Sitzung, in unserem
Rats- und Bürgerinfosystem.

Die gefassten Beschlüsse der Verbandsgemeinderatssitzungen werden
im Anschluss an die Sitzung im Amtsblatt veröffentlicht. 

Kontakt

Verbandsgemeinde Weida-Land
  • Hauptstraße 43
  • 06268 Nemsdorf-Göhrendorf

Telefon: +49 34771 900-0
Fax:        +49 34771 900-50

E-Mail: service@vg-weida-land.de
Web: www.vg-weida-land.de
Instagram: @vg_weida_land 
Facebook: vg.weida.land

Öffnungszeiten:
Mo   09.00 - 12.00 Uhr
Di     09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Mi    geschlossen
Do    09.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr      09.00 - 12.00 Uhr
zurück