Kriegsopferfürsorge beantragen

Leistungsbeschreibung

Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebene wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt.

Sie können umfassen:

  • Geldleistungen
  • Für Beschädigte: Grund- und Ausgleichsrenten sowie Leistungen zum Ausgleich eines beruflichen Schadens, ggf. mit Schwerstbeschädigtenzulage, Pflegezulage, Führzulage für Blinde
  • Für Hinterbliebene: Grund- und Ausgleichsrenten, Schadensausgleich, ggf. Pflegeausgleich oder Witwenbeihilfe
  • Sachleistungen:
    Heil- und Krankenbehandlung einschließlich Versorgung mit Hilfsmitteln, insbesondere auch orthopädischen Hilfsmitteln, Versehrtenleibesübungen und Kuren

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Versorgungsverwaltung (Hauptfürsorgestelle).

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Soziales Entschädigungsrecht

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Anschrift
Postanschrift Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Soziales Entschädigungsrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114Halle (Saale)
Postfach 200256
06003Halle (Saale)

Kontakt

Telefon:
0345 514-3088
Telefon:
0391 567-2491
Fax:
0345 514-3089
Web:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/soziales
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