Presserecht

Leistungsbeschreibung

Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes, der sich, ausgehend von der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst.

Verstöße gegen das Landespressegesetz sowie den Rundfunkgebührenstaatsvertrag werden mit Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldbescheiden geahndet.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Anschrift
Postanschrift Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport
Hakeborner Straße 1
39112Magdeburg
Postfach 1963
39009Magdeburg
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