Rentenberatung erbringen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:

  • gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
  • soziales Entschädigungsrecht,
  • übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

Voraussetzung
Erforderlich ist  ein Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.

Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.

Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rentendienstleistungsgesetz.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung einer Rentenberatungserlaubnis ist der Präsident des Landgerichts Halle.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landkreis Saalekreis

Öffnungszeiten

Bitte beachten sie die Öffnungszeiten der Ämter und Bürgerinformationen

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Postanschrift Landkreis Saalekreis
Domplatz 9
06217Merseburg
Postfach 1454
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03461 40-0
Fax:
03461 40-1155
Web:
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Landkreis Saalekreis SG Recht

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