Trinkwasserabgabe zahlen

Leistungsbeschreibung

Die Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulationsbasis in eine Grundgebühr und eine Gebühr pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als eine Mengengebühr darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger; sie muss dort erfragt werden.

Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Städten und Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landkreis Saalekreis SG Hygiene

Öffnungszeiten

Di: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:30 Uhr 
Do: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 15:30 Uhr

Anschrift
Postanschrift SG Hygiene
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40-1740
Fax:
03461 40-1777
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