Aufforderung zur Bewerbung für das Ehrenamt der Schiedsperson (m/w/d) bei der Schiedsstelle der Verbandsgemeinde Weida - Land
Die Verbandsgemeinde Weida - Land hat eine Schiedsstelle nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (SchStG) vom 22.06.2001 (GVBl. LSA 214) in der zurzeit geltenden Fassung eingerichtet.
Die Amtszeit der amtierenden Schiedsperson der Schiedsstelle endet am 30.06.2025.
Gesucht werden interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt einer Schiedsperson übernehmen möchten und sich für die Amtsperiode 2025 bis 2030 zur Wahl stellen.
Die Schiedsperson wird vom Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Weida - Land gewählt und anschließend vom Direktor des Amtsgerichtes Merseburg berufen.
Aufgaben der Schiedsstelle sind:
• die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, vermögensrechtliche Ansprüche,
• Streitigkeiten über die Verletzung der persönlichen Ehre
• Sühneversuche vor Erhebung einer strafrechtlichen Privatklage (z. B. bei Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch).
Voraussetzungen für die Berufung in das Amt der Schiedsperson sind:
• die Eignung der zu berufenden Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten,
• der Hauptwohnsitz soll in der Verbandsgemeinde Weida - Land liegen,
• das 25. Lebensjahr soll bei Beginn der Amtsperiode vollendet sein.
Als Schiedsperson ausgeschlossen ist:
• wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
• wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
• wer in Vermögensverfall geraten ist.
Die Tätigkeit der Schiedsperson ist ehrenamtlich. Eine Vergütung wird nicht gezahlt. Die Sachkosten werden von der Verbandsgemeinde Weida - Land getragen.
Bürgerinnen und Bürger, die an einer Mitarbeit in der Schiedsstelle interessiert sind, können ihre Bewerbung bis zum 22.04.2025 schriftlich bei der
Verbandsgemeinde Weida – Land
Hauptamt
Hauptstraße 43
06268 Nemsdorf – Göhrendorf
oder per E-Mail unter: bewerbung@vg-weida-land.de
Kennwort: Bewerbung Schiedsstelle
einreichen.
Es ist zwingend das entsprechende Bewerbungsformular im Anhang der Ausschreibung auf www.weida-land.de zu verwenden!
Böttcher
Verbandsgemeindebürgermeister
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Bewerbungsformular zur Wahl von Schiedspersonen.docx.pdf |
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