Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, kann die zuständige Behörde jederzeit Anordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Gäste oder der im Betrieb Beschäftigten oder gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind ggf. Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden ggf. Kosten erhoben. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Rechtsbehelf

Gegen den Erlass von Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Gewerbe, Brandschutz

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Anschrift
Verbandsgemeinde Weida-Land
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf

Kontakt

Fax:
034771 900 50
Web:
https://www.weida-land.de
zurück