Kindertagesbetreuung anmelden

Leistungsbeschreibung

Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.  

Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben: 

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 

  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie. 

  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. 

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. 

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren: 

  • Alter 

  • Entwicklungsstand 

  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten 

  • Lebenssituation 

  • Interessen und Bedürfnisse 

  • ethnische Herkunft. 

Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest. 

Verfahrensablauf

Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren und Ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder Ort der Betreuung, anmelden.

Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an. 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen. 

Voraussetzungen

  • Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.  

  • Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen. 

  • Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen. 

  • Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.  

  • Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.

  • Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.  

  • Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht. 

Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.

Was sollte ich noch wissen?

In Sachsen-Anhalt haben die Kinder ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.  

Der Rechtsanspruch wird erfüllt, in dem der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruchsberechtigten oder den Eltern einen freien Platz in zumutbarer Entfernung nachweist.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Kindertagesstätte BIENCHEN Nemsdorf-Göhrendorf

Anschrift
Postanschrift Kita "Bienchen" Nemsdorf-Göhrendorf
Hauptstraße 24
06268Nemsdorf-Göhrendorf

Kontakt

Telefon:
034771 22222

Kindertagesstätte ANGERSPATZEN Barnstädt

Anschrift
Postanschrift Kita "Angerspatzen" Barnstädt
Am Baumanger 3
06268Barnstädt
Anschrift
Verbandsgemeinde Weida-Land
Besucheranschrift
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf

Kontakt

Telefon:
034771 23147

Kindertagesstätte SONNENSCHEIN Steigra

Anschrift
Postanschrift Kita "Sonnenschein" Steigra
Kupfer-Wein-Straße 20
06268Steigra

Kontakt

Telefon:
034461 55418

Kindertagesstätte REGENBOGEN Obhausen

Anschrift
Postanschrift Kita "Regenbogen" Obhausen
Hallesche Straße 1
06268Obhausen

Kontakt

Telefon:
034771 22904

Kindertagesstätte GÄNSEBLÜMCHEN Esperstedt

Anschrift
Postanschrift Kita "Gänseblümchen" Esperstedt
Querfurter Straße 22a
06268Obhausen (Esperstedt)

Kontakt

Telefon:
034774 27356

Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Kita, Soziales

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Anschrift
Verbandsgemeinde Weida-Land
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf

Kontakt

Fax:
034771 900 50
Web:
https://www.weida-land.de

Mitarbeitende

HerrPatrickAlt

SB Kita, Soziales
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf
Telefon:
034771 90058

Kindertagesstätte FELDMÄUSCHEN Schnellroda

Anschrift
Postanschrift Kita "Feldmäuschen" Schnellroda
Müchelstraße 8
06268Steigra (Schnellroda)

Kontakt

Telefon:
034632 22742

Kindertagesstätte GOLDENES SCHLÜSSELCHEN Schraplau

Anschrift
Postanschrift Kita "Goldenes Schlüsselchen" Schraplau
Marktstraße 2
06279Schraplau

Kontakt

Telefon:
034774 27246

Kindertagesstätte FARNSTÄDTER KINDERLAND Farnstädt

Anschrift
Postanschrift Kita "Farnstädter Kinderland" Farnstädt
Weinbergsiedlung 7
06279Farnstädt

Kontakt

Telefon:
034776 20503
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