Sie befinden sich hier: Startseite »
Verbandsgemeinde & Bürger »
Bürgerservice »
Was erledige ich wo?
Zur Löschung vorgesehen - Hortanmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Hortanmeldung Ihres Kindes müssen Sie spätestens zur Schulanmeldung oder zum Schulhalbjahr für das kommende Schuljahr vorgenommen haben. In begründeten Fällen ist eine Ausnahme möglich.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die jeweilige Einrichtung. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über die Höhe der Hortkosten und die Betreuungszeiten.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Kindertagesstätte FARNSTÄDTER KINDERLAND Farnstädt
Anschrift
Postanschrift Kita "Farnstädter Kinderland" Farnstädt
Weinbergsiedlung 7
06279Farnstädt
Weinbergsiedlung 7
06279Farnstädt
Kontakt
- Telefon:
- 034776 20503