Änderung einer Abwasseranlage anzeigen

Leistungsbeschreibung

Für die Änderung einer Abwasseranlage benötigen Sie, zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung, eine Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Landesverwaltungsamt

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landkreis Saalekreis SG Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Postanschrift SG Gewässerschutz
Domplatz 9
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40-1910
Fax:
03461 40-1902
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