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Was erledige ich wo?
Bau einer Abwasseranlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.
Was sollte ich noch wissen?
Landesverwaltungsamt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Saalekreis SG Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 UhrKontakt
- Telefon:
- 03461 40-1910
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- wasserbehoerde@saalekreis.de