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Was erledige ich wo?
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
ST-Validierung ( Sachsen-Anhalt )
Landesverwaltungsamt
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Saalekreis SG Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Anschrift
Postanschrift SG Gewässerschutz
Domplatz 9
06217Merseburg
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1910
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- wasserbehoerde@saalekreis.de