Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Leistungsbeschreibung

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Steuern

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Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
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FrauKathleenBürg

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