Approbation als Arzt/Ärztin

Leistungsbeschreibung

Wer den Beruf als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in der BRD ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung - der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die höherwertigere Berufszulassung dar.

Voraussetzungen

Die Approbation setzt einen erfolgreichen Studienabschluss in Sachsen-Anhalt oder nach Absolvieren der Ausbildung im Ausland einen gleichwertigen Ausbildungsstand sowie die persönliche Eignung für die Ausübung des Berufes voraus. Der Antrag auf Erteilung der Approbation ist an keine Frist gebunden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Öffnungszeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe

Kontakt

Telefon:
+49 345 514-3268
Telefon:
+49 345 514-3045
Fax:
+49 345 514-3279
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