Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehördehttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Verwaltungsgebühr
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portalhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Saalekreis SG Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Hinweis: Die Zulassungsstelle des Landkreises Saalekreis ist am Mittwoch, dem 14. Februar 2024 geschlossen.
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Folgende Hinweise gelten für den Bereich KFZ-Zulassung:
Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle Merseburg, Weißenfelser Straße 46 a-c ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich. Über die Terminreservierung können unterschiedliche Anliegen gebucht werden. Die Nutzung dieses Dienstes ist nur für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für Händler und Zulassungsdienste.
Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.
Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1831
- Fax:
- 03461 40-1848
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt@saalekreis.de
- Web:
- https://www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html