Bildungsabschlüsse aus der DDR im Hochschulbereich anerkennen lassen

Leistungsbeschreibung

Absolventen, die über einen Abschluss einer Hoch-, Fach- oder Ingenieurschule bzw. einer kirchlichen Bildungseinrichtung der ehemaligen DDR verfügen, die ihren Sitz auf dem Gebiet des heutigen Landes Sachsen-Anhalt hatte oder hat, können die Feststellung der Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag und ggf. die auf der Feststellung basierende Nachdiplomierung beantragen.

Das Antragsformular und die Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter Formulare.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 Je nach erworbenem Abschluss, sind nachfolgende Unterlagen dem formlosen Antrag beizufügen:

1. Hochschulabschluss mit Diplom oder ohne Diplom und Promotion

  • Antragsformular für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen der ehemaligen DDR im Hochschulbereich i.S.d. Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrages,
  • amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit Zensurenspiegel und Urkunde, Promotionsurkunde,
  • Kopie der Eheurkunde bei Namenswechsel,
  • unterzeichnete Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung

2. Hochschulabschluss ohne Diplom (Nachdiplomierung)

  • Antragsformular für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen der ehemaligen DDR im Hochschulbereich i.S.d. Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrages,
  • amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit Zensurenspiegel und Urkunde,
  • Kopie der Eheurkunde bei Namenswechsel
  • unterzeichnete Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung

3. Fach- und Ingenieurschulabschluss (Nachdiplomierung)

  • Antragsformular für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen der ehemaligen DDR im Hochschulbereich i.S.d. Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrages,
  • amtlich beglaubigte Kopie des Fach- bzw. Ingenieurschulzeugnisses mit Zensurenspiegel und Urkunde,
  • Kopie der Eheurkunde bei Namenswechsel,
  • tabellarischer beruflicher Werdegang nach Studiumabschluss,
  • amtlich beglaubigte Kopie über eine dreijährige einschlägige Berufstätigkeit, d.h. ein Berufstätigkeitnachweis in der studierten Fachrichtung auf dem Niveau des Fach- bzw. Ingenieurschulabsolventen durch Auszug aus dem SV-Buch incl. Seite mit den persönlichen Daten oder qualifiziertes Arbeitszeugnis; bei selbstständiger Tätigkeit durch den Steuerberater ein Originalschreiben mit den Aussagen zu dem ausgeübten Gewerbe, Zeitraum, Tätigkeiten des Fachschulabsolventen. Kindererziehungszeiten zählen nicht zur einschlägigen Berufstätigkeit.
  • unterzeichnete Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung

4. Bei sonstigen Abschlüssen wie Diplompädagoge ohne Lehrbefugnis, Ingenieur- bzw. Ökonompädagoge, Ingenieur für Brandschutz, Fachingenieur usw. wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

20,00 EUR bis 100,00 EUR
Die Gebühren sind in der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt. Für die Anträge können unterschiedliche Verwaltungsgebühren entstehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Antragsfristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Antragsformular mit Kontaktdaten und den entsprechenden Anlagen an die zuständige Stelle.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 
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