Sie befinden sich hier: Startseite »
Verbandsgemeinde & Bürger »
Bürgerservice »
Was erledige ich wo?
Errichtung von Fähren- und Schifffahrtsanlagen beantragen
Leistungsbeschreibung
Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von
- Häfen und Umschlagplätzen,
- Anlegestellen und
- Fähren
benötigen Sie eine Erlaubnis.
Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
ST ( Sachsen-Anhalt )
Landesverwaltungsamt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Saalekreis SG Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Anschrift
Postanschrift SG Gewässerschutz
Domplatz 9
06217Merseburg
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1910
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- wasserbehoerde@saalekreis.de