Anerkennung einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte beantragen
Leistungsbeschreibung
Wollen Sie in einer Fahrlehrerausbildungsstätte Personen, die Fahrlehrer/in werden wollen (Fahrlehreranwärter/in), ausbilden oder ausbilden lassen, benötigen Sie die amtliche Anerkennung Ihres Betriebs.
Die Anerkennung wird auf Antrag für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis einzelner oder sämtlicher Klassen erteilt.
Voraussetzungen
- Es liegen keine Tatsachen vor, die den Inhaber oder den verantwortlichen Leiter für die Führung einer Fahrlehrerausbildungsstätte als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Die Fahrlehrerausbildungsstätte hat einen verantwortlichen Leiter, der in der Lage ist, den Unterricht sachkundig zu überwachen, und die Gewähr dafür bietet, dass die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden.
- Der Fahrlehrerausbildungsstätte stehen in ausreichender Anzahl Lehrkräfte zur Verfügung, die in der Lage sind, in ihrem Aufgabenbereich den Fahrlehreranwärtern die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln,
- Der Fahrlehrerausbildungsstätte stehen der erforderliche Unterrichtsraum und die erforderlichen Lehrmittel und Lehrfahrzeuge zur Verfügung.
- Es wird ein sachgerechter Ausbildungsplan vorgelegt.
Spätere Änderungen des Ausbildungsplans bedürfen der Genehmigung durch die Erlaubnisbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Landesverwaltungsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag mit Name und die Anschrift der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Unterlagen zum Nachweis der Eignung des verantwortlichen Leiters
- eine Erklärung darüber, welche beruflichen Verpflichtungen der vorgesehene verantwortliche Leiter sonst noch zu erfüllen hat
- ein Verzeichnis der Lehrkräfte und Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Lehrkräfte
- einen maßstabgerechten Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung
- eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- den Ausbildungsplan
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde (Belegart 0) für den Antragsteller und den vorgesehenen verantwortlichen Leiter
Dem Antrag einer juristischen Person sind außerdem ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister beziehungsweise dem Antrag eines nichtrechtsfähigen Vereins Unterlagen über die Vertretungsbefugnis der für ihn handelnden Personen beizufügen.
Ein Antrag auf Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte muss schriftlich, kann aber formlos gestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß Nr. 302.5 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fallen Gebühren in einem Rahmen von 102,00 Euro bis 358,00 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Verkehrswesen
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112Halle (Saale)
06003Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-1232
- Fax:
- 0345 514-1829
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
- Web:
- https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa