Flurbereinigung durchführen

Leistungsbeschreibung

Flurbereinigung oder auch "Flurneuordnung" oder "ländliche/landwirtschaftliche Neuordnung" nennt man das Bodenordnungsverfahren, welches die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel hat. Es wird durch das Flurbereinigungsgesetz geregelt.

Die förderfähigen Vorhaben reichen von der Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse über den freiwilligen Landtausch bis hin zur Unternehmensflurbereinigung.

Zuständig für die Bearbeitung dieser Verfahren nach einem gesetzlich geregelten Ablauf sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF).

Das Landesverwaltungsamt ist die Fach- und Widerspruchsbehörde und gleichzeitig Spruchstelle für Flurbereinigung des Landes Sachsen-Anhalt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Kontakt

Telefon:
0345 514-0
Fax:
0345 514-2663
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