Freiwilliges Soziales Jahr ableisten
Leistungsbeschreibung
Für alle, die sich nicht sofort in das Berufsleben oder Studium stürzen wollen, gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ).
Im Freiwilligendienst leisten Sie praktische Hilfstätigkeiten im persönlichen und direkten Kontakt mit Menschen. Ihre Praxiserfahrungen werden in Weiterqualifizierungen und Seminaren erweitert.
Ein solcher Freiwilligendienst dauert meist 12 Monate und kann auf maximal 18 Monate und in Ausnahmefällen auf 24 Monate verlängert werden.
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld sowie freie Verpflegung oder Kostenausgleich und gegebenenfalls freie Unterkunft. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden zu 100 Prozent von den Trägern übernommen. Das Kindergeld erhalten Sie weiterhin, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind.
Verfahrensablauf
Bevor Sie ein FSJ beginnen, müssen Sie sich überlegen, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten.
- Bewerben Sie sich rechtzeitig bei einem Träger. Viele FSJ-Träger bieten dafür ein Online-Formular an. Bei einigen Trägern müssen Sie eine schriftliche Bewerbung einreichen.
- Der Träger wird Sie gegebenenfalls zu einem Bewerbungsgespräch einladen.
- Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, unterschreiben Sie einen Vertrag. Darin sind Ihr Einsatzort und der Zeitraum des FSJ festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
Sie können sich direkt bei der Einsatzstelle oder bei einem Träger bewerben.
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 16 und 26 Jahre alt
- der FSJ Zeitraum wird vor Ihrem 27. Geburtstag beendet
- Sie haben die Schulpflicht erfüllt (je nach Bundesland nach der 9. oder 10. Klasse)
- Sie leisten das FSJ mindestens 6 Monate
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bewerbungsfristen variieren von Träger zu Träger.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Träger und Einrichtung.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: teilweise
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Was sollte ich noch wissen?
Neben dem FSJ gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Hier ist keine Altersgrenze festgelegt. Mit dem FSJ verwandt sind auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), das Freiwillige Jahr Kultur (FSJ Kultur) und das Freiwillige Jahr im politischen Leben/ in der Demokratie, im Sport oder im Ausland
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) LV Sachsen-Anhalt e.V.
Unter den Weiden 11 - 12
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- 03941 56520
- Fax:
- 03941 5652-52
- E-Mail:
- ijgd.halberstadt@ijgd.de
- Web:
- www.ijgd.de
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesjugendamt - Kinder und Jugend
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112Halle (Saale)
Kontakt
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- 0345 514-1619
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
- Web:
- www.lvwa.sachsen-anhalt.de/landesjugendamt