Futtermittelzulassung beantragen

Leistungsbeschreibung

Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 10 Mrd. Euro das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei ca. 66 Mio. Tonnen jährlich, was ca. dem 8-fachen des Getreideverbrauches für die menschliche Ernährung entspricht.

Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln (kurz: Futtermittelkontrolle) soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Landesverwaltungsamt, Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten hat die Fachaufsicht über die Veterinärbehörden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Anschrift
Postanschrift Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten
Dessauer Straße 70
06118Halle (Saale)
Postfach 200256
06003Halle (Saale)

Kontakt

Telefon:
0345 514-2654
Fax:
0345 514-1444
Web:
www.lvwa.sachsen-anhalt.de
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