Gebäudeeinmessung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Gebäude neu errichten oder in seiner Größe verändern, müssen Sie dies erfassen lassen.

Der Grundriss und die Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen.

Dieser Vorgang heißt Gebäudeeinmessung. Bei der Gebäudeeinmessung können Grundriss und Lage des Gebäudes in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen.

Diese Unterlagen müssen von einer Vermessungsingenieurin oder einem -ingenieur erstellt werden. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer müssen die Vermessungsingenieurin oder den Vermessungsingenieur privatrechtlich beauftragen.  

Verfahrensablauf

  • Sie beauftragen eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur.
  • Die Vermessungsingenieurin oder der -ingenieur erstellt geeignete Unterlagen.
  • Sie beantragen die Übernahme der Gebäudeeinmessung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
  • Das LVermGeo prüft Ihre Unterlagen.
  • Das LVermGeo übernimmt die Daten in das Liegenschaftskataster.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur und an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

  • das Gebäude wurde neu gebaut und ist größer als ca. 10 m²
  • oder das Gebäude wurde in der Größe durch Anbau oder Teilabriss verändert
  • Ihnen gehört das Gebäude

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reichen Sie nach der Gebäudeeinmessung durch die Vermessungsingenieurin oder den –ingenieur die geeigneten Unterlagen beim LVermGeo ein.

Welche Gebühren fallen an?

etwa 50,00 EUR bis 80,00 EUR

Die Gebühr erhöht sich um 15%, wenn Sie die Antragsfrist nicht einhalten.

Für die Vermessungsingenieurin oder den -ingenieur können weitere Gebühren anfallen.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das LVermGeo setzt eine Frist, in der Sie die Gebäudeeinmessung beantragen müssen. Stellen Sie innerhalb dieser Frist keinen Antrag, veranlasst das LVermGeo ohne Antrag die Erfassung Ihres Gebäudes.

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der Unterlagen beim LVermGeo zeitnah.

Anträge / Formulare

Sie können die Einreichung geeigneter Unterlagen für den Gebäudenachweis (Gebäudeeinmessung) online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.            

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Hartig, Henry - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Öffnungszeiten

Mo. und Mi. geschlossen


Di. 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 18.00 Uhr


Do. 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr


Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

Anschrift
Postanschrift Hartig, Henry - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Tränkstr. 17
06268Querfurt

Kontakt

Telefon:
034771 719480
Fax:
034771 719481

Brumme, Henry - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Öffnungszeiten

Mo., Mi. und Do. 07:00 - 16:00 Uhr


Di. 07:00 - 18:00 Uhr


Fr. 07:00 - 15:00 Uhr


sonstige Termine  nach telefonischer Vereinbarung

Anschrift
Postanschrift Brumme, Henry - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Kleine Ritterstr. 10
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 214174
Fax:
03461 210081
Web:
https://www.vermessung-merseburg.de/

Dochow, Steffen - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

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Postanschrift Dochow, Steffen - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Erlenweg 11
06198Lieskau

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Telefon:
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Mobil:
0172 3402860
Web:
https://www.vermessung-dochow.de

Förste, Hans-Dieter - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Anschrift
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03461 525022

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Fax:
03461 525024

Schrinner, Annett - Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin

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0345 6139456
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