Reisepass melden wegen Wiederauffinden

Leistungsbeschreibung

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • wieder gefundener Reisepass

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Anschrift
Verbandsgemeinde Weida-Land
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf

Kontakt

Fax:
034771 900 50
Web:
https://www.weida-land.de

Mitarbeitende

FrauCorneliaGromball

SB Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf
Telefon:
034771 90040
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