Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Ungewollt kinderlose Paare können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung) eine Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln erhalten.
Die Zuschüsse können sowohl an Ehepaare, als auch an Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gezahlt werden.
Welche Zuschüsse gibt es?
Sie erhalten bis zu 50% des Eigenanteils zurück. Der Zuschuss beträgt aber maximal
- 800 Euro für In-Vitro-Fertilisations- (IVF-Behandlung) bzw.
- 900 Euro für Intrazytoplasmatischen-Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI-Behandlungen)
Die Förderung wird jeweils für den 1. Bis 3. Behandlungszyklus gewährt.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesverwaltungsamt zuständig.
Voraussetzungen
- Zuwendungsempfänger sind Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften.
- Das betroffene Paar muss seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
- Das Alter der Frau liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr.
- Das Alter des Mannes liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr.
- Die Behandlung soll in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen.
- Mit dem jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus ist noch nicht begonnen worden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Förderung der Kinderwunschbehandlung durch den Bund und das Land Sachsen-Anhalt
- Welche Unterlagen außerdem benötigt werden, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle im Landesverwaltungsamt.
Rechtsgrundlage
Landesförderung für Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung) ( Sachsen-Anhalt )
Was sollte ich noch wissen?
In bestimmten Fällen finanziert Ihre Krankenversicherung die künstliche Befruchtung. Informieren Sie sich darüber direkt bei Ihrer Krankenversicherung.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesjugendamt - Familie und Frauen
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-1657
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
- Web:
- www.lvwa.sachsen-anhalt.de/landesjugendamt