Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Bereich des Luftverkehrs umfasst die Erteilung von luftrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnissen, wie z. B. Außenstart- und Landeerlaubnisse, Luftfahrtveranstaltungen, Einzel- und Dauererlaubnisse für Luftfahrer.

Zuständig für den Luftverkehr ist das Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen .

Das Landesverwaltungsamt übt auch die Luftaufsicht über alle Flugplätze des Landes aus und ist auch die zuständige Stelle für die Erteilung von luftrechtlichen Berechtigungen zum Führen von Luftfahrzeugen und Abnahme von Prüfungen zum Erwerb dieser Berechtigungen, die Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Luftfahrer des Landes und das Flughafenpersonal.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Kontakt

Telefon:
0345 514-1232
Fax:
0345 514-1829
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