Planfeststellungsverfahren beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren bzw. das Referat Wasser (Deichbau und Gewässerausbau).
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Planfeststellungsverfahren
Öffnungszeiten
Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.
Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-Mail oder telefonisch geklärt werden.
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112Halle (Saale)
06003Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-1280
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- E-Mail:
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