Schwerbehindertenausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt.

Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und – je nach Art der Eintragung im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:

  • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
  • Anspruch auf Zusatzurlaub
  • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Benutzung von Behindertenparkplätzen
  • Parkerleichterungen
  • Rundfunkgebührenbefreiung
  • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen

Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:

  • aG außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Bl Blind
  • Gl Gehörlos
  • RF Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • G Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • TBl Taubblind

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen G", aG", H", Bl" oder Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenen Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig.

Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Feststellungbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50.
  • Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
  • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
  • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Was sollte ich noch wissen?

Wichtig: Auf die Rückseite des Lichtbildes oder Passfotos müssen Sie Ihren Namen, Geburtsdatum und das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Versorgungsamt - Schwerbehindertenrecht

Öffnungszeiten

montags, dienstags und donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie
dienstags und donnerstags von 13:00 bis 15:30 Uhr

Anschrift
Postanschrift Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Versorgungsamt - Schwerbehindertenrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114Halle (Saale)

Kontakt

Telefon:
0345 514-0
Fax:
0345 514-3120
Web:
www.lvwa.sachsen-anhalt.de/versorgungsverwaltung
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