Steuerberatungsgesellschaft anerkennen lassen
Leistungsbeschreibung
Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer.
Hinweis: Mit der Anerkennung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.
Verfahrensablauf
- Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen.
- Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob der Nachweis der verantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater erbracht ist.
- Die übrigen Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft werden geprüft.
- Über die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft stellt die zuständige Steuerberaterkammer eine Urkunde aus.
- Die Gesellschaft kann Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ führen.
An wen muss ich mich wenden?
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass
- Die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder, der Geschäftsführer und der persönlich haftenden Gesellschaftern muss Steuerberater sein; neben Steuerberatern können auch Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte Mitglieder des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft sein
- Es muss mindestens ein Steuerberater, der Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter ist, muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben
- Es muss die vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorliegen.
- Die Voraussetzungen der Kapitalbindung müssen erfüllt sein.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsgebühr: EUR 550,00
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4
39104Magdeburg
Kontakt
- Telefon:
- 0391 61162-0
- E-Mail:
- info@stbk-sachsen-Anhalt.de