Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge
Leistungsbeschreibung
Für Maßnahmen und Projekte zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen stellt das Land Fördermittel zur Verfügung. Darüber hinaus fördert das Land die Integration von Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen sowie ausländischen Staatsangehörigen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht. Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach §§ 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes durch das Land Sachsen-Anhalt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt. Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.
Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt ebenfalls durch das Landesverwaltungsamt.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, 2. SED-UnBerG, Integration, Bildung, Ausbildungsförderung
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kühnauer Straße 161
06846Dessau-Roßlau
Kontakt
- Telefon:
- 0340 6506-304
- Fax:
- 0340 6506-338
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
- Web:
- www.lvwa.sachsen-anhalt.de