Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)

ST-Validierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

ST-Validierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landkreis Saalekreis SG Veterinärwesen

Öffnungszeiten

nach vorheriger Terminvereinbarung

Anschrift
Postanschrift SG Veterinärwesen
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Postfach 1454
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40-1771
Fax:
03461 40-1799
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