Vormundschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Ein Minderjähriger (unter 18 Jahren) erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in Angelegenheiten der Person oder des Vermögens zu vertreten. Das ist der Fall, wenn den Eltern die Personen- oder Vermögenssorge ganz oder teilweise entzogen wurde.
Ein Minderjähriger erhält auch dann einen Vormund, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
In der Regel wählt das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des zuständigen Jugendamtes den Vormund aus.
Zunächst sollen Personen in Betracht kommen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer wirtschaftlichen Lage und sonstigen Umständen geeignet und in der Lage sind, die Vormundschaft zu übernehmen.

 

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landkreis Saalekreis SG Leistungen

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab

Anschrift
Postanschrift SG Leistungen
Kloster 4
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40-1506
Fax:
03461 40-1502
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