Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft

Leistungsbeschreibung

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landkreis Saalekreis SG Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

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Postanschrift SG Gewässerschutz
Domplatz 9
06217Merseburg

Kontakt

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Fax:
03461 40-1902
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