Reisepass ausstellen erstmalig für Volljährige

Leistungsbeschreibung

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Personalausweis
  • Personenstandsurkunde (Geburts-/Heiratsurkunde) zum Abgleich der Namensschreibweise

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 37,50 EUR
Reisepass für Personen unter 24 Jahren

Gebühr

Festbetrag von 82,00 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren

Gebühr

Festbetrag von 59,90 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

Gebühr

Festbetrag von 60,00 EUR
Reisepass für Personen ab 24 Jahren

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Geltungsdauer

6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Geltungsdauer

10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 
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