Reisepass melden wegen Verlust
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort angezeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 UhrDienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf
Kontakt
- Fax:
- 034771 900 50
- Web:
- https://www.weida-land.de
Mitarbeitende
FrauCorneliaGromball
Hauptstraße 4306268Nemsdorf-Göhrendorf
- Telefon:
- 034771 90040
- E-Mail:
- meldeamt@vg-weida-land.de