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Antworten auf die häufigsten Fragen zum Grundsteuerbescheid

Titelbild Grundsteuer

Liebe Grundstückseigentümer,

wir verstehen, dass sich zu den neuen Grundsteuerbescheiden viele Fragen ergeben.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass nicht alle Anfragen gleichzeitig beantwortet und bearbeitet werden können.

Die Kolleginnen arbeiten auf Hochtouren und nehmen täglich unzählige Anrufe entgegen. Da jedoch mehrere tausend Bescheide versandt wurden, ist die Anzahl der Rückfragen entsprechend hoch. Daher haben Sie bitte Geduld, wenn die Leitungen besetzt sind und Sie nicht gleich jemanden für Ihr Anliegen erreichen. Alternativ können Sie sich auch gern per E-Mail an uns wenden und Ihr Anliegen vorbringen. Die Adresse können Sie Ihren Bescheiden entnehmen.

Vielen Dank!

Fragen und Antworten:
1.)    Es liegt dem Bescheid ein SEPA-Lastschriftmandat bei. Muss ich das zurückschicken?
Wenn Sie wünschen, dass der Betrag durch die Gemeinde/die Stadt eingezogen wird, dann senden Sie bitte das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat an uns zurück.
Es kann auch sein, dass Sie mehrere Vordrucke übersandt bekommen haben, da Sie für mehrere Objekte einen Bescheid erhalten haben. Dann reicht es aus, wenn Sie uns das SEPA-Mandat einmal ausgefüllt zurücksenden und darauf vermerken, für welche Steuerart und welche Objekte dies gilt.

Diese Daten finden Sie auf Ihrem Bescheid in der folgenden Zeile: 


2.)    Ich möchte meine Grundsteuer in einem Jahresbetrag zahlen und nicht zu den im Bescheid genannten Fälligkeiten. Ist das möglich?
Ja, grundsätzlich ist das möglich.
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat zurücksenden, dann können Sie auf diesem auch vermerken, dass Sie eine jährliche Abbuchung wünschen. In dem Fall ziehen wir den Betrag zum 01.07. ein.
Wenn Sie die Grundsteuer selbst an uns überweisen, dann müssen Sie den Jahresbetrag zur ersten im Bescheid ausgewiesenen Fälligkeit überweisen.

3.)    Was ist die Grundsteuer A und wie erkenne ich, welche Flurstücke der Bescheid betrifft
Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Dies betrifft also z.B. Ackerland.
Hier wurden uns nicht alle Flurstücksangaben durch das Finanzamt übermittelt, sodass diese nicht auf dem Bescheid ausgewiesen werden können. Sie sehen aber die Nummer des Bescheides des Finanzamtes, der unserem Grundsteuerbescheid zugrunde liegt. Ihrem Bescheid vom Finanzamt müssten Sie die Daten zu den betroffenen Flurstücken entnehmen können.  

4.)    Wer muss für Grundstücks- oder Erbengemeinschaften die Zahlung der Grundsteuer übernehmen?
Dazu müssen Sie sich in Ihrer Grundstücks- bzw. Erbengemeinschaft abstimmen. Jeder Miteigentümer erhält einen separaten Bescheid über die Gesamtsumme der Forderung. Die Steuerforderung muss jedoch nur einmal beglichen werden.

5.)    Sie haben einen Bescheid erhalten, sind aber nicht mehr Eigentümer des Grundstücks.
Haben Sie Ihr Grundstück nach dem Hauptfeststellungsstichtag 01.01.2022 verkauft und dennoch jetzt einen Bescheid von uns erhalten? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie bereits einen Aufhebungsbescheid vom Finanzamt für dieses Grundstück erhalten haben. Erst wenn uns dieser Bescheid vorliegt, können wir die neuen Eigentumsverhältnisse berücksichtigen. Daher ist die Forderung aus dem Grundsteuerbescheid zunächst durch Sie zu begleichen, um etwaige Mahngebühren zu vermeiden. Die Korrektur erfolgt dann rückwirkend. Bis dahin erfolgte Zahlungen würden Ihnen dann erstattet werden.

6.)    Ich habe Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt, entbindet mich das von der Zahlung?
Nein. Ein beim Finanzamt oder bei uns eingelegter Widerspruch entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht. Daher bitten wir Sie zur Vermeidung etwaiger Säumniszuschläge die Fälligkeiten lt. Bescheid entsprechend zu beachten.

© Cord Gebert E-Mail

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Aktuell sind keine Ratssitzungen geplant. 

Detaillierte Infos zu Uhrzeit, Ort und
Tagesordnung finden Sie, eine Woche
vor der Sitzung, in unserem
Rats- und Bürgerinfosystem.

Die gefassten Beschlüsse der Verbandsgemeinderatssitzungen werden
im Anschluss an die Sitzung im Amtsblatt veröffentlicht. 

Kontakt

Verbandsgemeinde Weida-Land
  • Hauptstraße 43
  • 06268 Nemsdorf-Göhrendorf

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Telefon:    034771- 9000
Fax:          034771- 90050




 

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