Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Farnstädt
Bekanntmachung zum Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Gemeinde Farnstädt
Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Gemeinde Farnstädt ist durch Beschluss des Rates der Gemeinde Farnstädt am 15.10.2024 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 14.08.2024 in der Zeit vom 19.08.2024 bis einschließlich 17.09.2024 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Bekanntmachung Farnstädt.pdf |
0.2 MB | |
Hinweise.pdf |
1 MB | |
Informationsschreiben Lärmaktionspläne.pdf |
0.4 MB | |
Lärmaktionsplan_Farnstädt.pdf |
0.6 MB | |
Statistikbericht Farnstädt.pdf |
1 MB | |
Umgebungslärmkartierung Farnstädt.pdf |
3 MB |