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Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Obhausen

Bekanntmachung zum Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Gemeinde Obhausen

Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Gemeinde Obhausen ist durch Beschluss des Rates Gemeinde Obhausen am 23.10.2024 in Kraft getreten.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 14.08.2024 in der Zeit vom 19.08.2024 bis einschließlich 17.09.2024 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.

Symbol Beschreibung Größe
Bekanntmachung Obhausen.pdf
0.2 MB
Hinweise.pdf
1 MB
Informationsschreiben Lärmaktionspläne.pdf
0.4 MB
Lärmaktionsplan_Obhausen.pdf
0.6 MB
Statistikbericht Obhausen.pdf
1.2 MB
Umgebungslärmkartierung Obhausen.pdf
3.1 MB

© Cord Gebert E-Mail

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