Sachbearbeiter/in Gewerbe und Brandschutz (m/w/d)
Die Verbandsgemeinde Weida-Land beabsichtigt zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Sachbearbeiter/in Gewerbe und Brandschutz (m/w/d)
unbefristet zu besetzen.
Die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit mit derzeit 39 Wochenstunden und mit einer Vergütung in der EG 8 TVöD-VKA.
Das Aufgabengebiet der/des zukünftigen Stelleninhaberin/Stelleninhabers umfasst:
• Durchführung von Gewerbean-, um- und abmeldungen
• Führen des Gewerberegisters, Erstellung und Auswertung von Statistiken
• Kostenerhebung zu gewerberechtlichen Auskunftsersuchen
• Kontrollen im Rahmen geltenden Geweberechts, Beratung und Auskunftserteilung
• Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, Spielhallenbetrieb
sowie Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte
• Haushaltsbearbeitung im Bereich Brandschutz
• Erfassung und Verwaltung der Feuerwehrmitglieder
• Feuerwehrlehrgangsverwaltung
• Überwachung und Steuerung der Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen
• Einsatzberichte auswerten und Kostenbescheide erstellen
• Beschaffung und Unterhaltung im Bereich Feuerwehr
Ein geänderter Aufgabenzuschnitt mit entsprechender Stellenbewertung bleibt vorbehalten.
Die folgenden Voraussetzungen erwarten wir:
• abgeschlossene 3 jährige Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r,
Bürokauffrau/-mann oder vergleichbare Ausbildung
• Fachkenntnisse im Bereich im allgemeinen Ordnungsrecht,
Gewerbeordnung, BrSchG LSA
• Belastbarkeit und Flexibilität
Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen (Bewerbung) senden Sie bitte unter dem Kennwort „Sachbearbeiter/in Gewerbe und Brandschutz“ bis zum 04.12.2024 ein.
per Post:
Verbandsgemeinde Weida-Land
z. Hd. Frau Reiche
Hauptstraße 43
06268 Nemsdorf-Göhrendorf
per Mail: christin.reiche@vg-weida-land.de
Hinweise: Um eine zügige Bearbeitung ihrer Unterlagen gewährleisten zu können, bitten wir Sie bei postalischer Einsendung, einen entsprechenden frankierten und adressierten Rückumschlag beizufügen. Ist dieser nicht beigefügt, wird davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden wir Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. Fahrtkosten werden nicht erstattet. Eine berufliche Gleichstellung wird gewährleistet.