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Erinnerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung

Die Finanzämter versenden seit Mitte Februar 2024 Erinnerungsschreiben zur Abgabe von bisher nicht eingereichten Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwertes.

Dazu erreichen uns derzeit viele Anfragen von Bürgern die wissen wollen, wie hier weiter zu verfahren ist. Erinnerungen werden zum Teil auch versendet, obwohl Erklärungen bereits abgegeben wurden.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir als Verbandsgemeinde leider nicht der korrekte Ansprechpartner sind und zu den Erinnerungsschreiben keine Auskünfte erteilen können.

Bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Finanzamt. Sollte auf das Erinnerungsschreiben nicht reagiert werden, werden die Finanzämter als finale Maßnahme eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen.

Die Finanzverwaltung empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, die ein Erinnerungsschreiben erhalten, obwohl sie ihre Erklärung bereits abgegeben haben, telefonisch Kontakt zu ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen (Finanzamt Merseburg 03461 8224 1222). Wenn die Erklärung über ELSTER eingereicht wurde und die Angaben nach Überprüfung korrekt sind, wird empfohlen, eine Kopie des Sendeprotokolls und des Erinnerungsschreibens an das Finanzamt zu senden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Ministeriums der Finanzen Sachsen-Anhalt unter folgendem Link: Finanzämter LSA (sachsen-anhalt.de)

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass Sie Ihren Einspruch bei Einwendungen gegen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes ebenfalls an das zuständige Finanzamt richten müssen. Sind die Grundsteuermessbescheide rechtskräftig geworden, sind diese auch bei der künftigen Besteuerung durch uns als Kommune zugrunde zu legen.

Im Anhang findet ihr nochmal eine Kurzanleitung zum Ausdruck.

Symbol Beschreibung Größe
Grundsteuerreform Handlungsempfehlung.pdf
0.1 MB

© Cord Gebert E-Mail

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