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Was erledige ich wo?
Hundehaltung abmelden
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Steuern
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 UhrDienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Anschrift
Verbandsgemeinde Weida-Land
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf
Kontakt
- Fax:
- 034771 900 50
- Web:
- https://www.weida-land.de
Mitarbeitende
FrauKathleenBürg
Hauptstraße 4306268Nemsdorf-Göhrendorf
- Telefon:
- 034771 90036
- E-Mail:
- kathleen.buerg@vg-weida-land.de