Erlaubnis als Fluglehrer beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen als obere Luftfahrtbehörde.

Voraussetzungen

  • Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
  • Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
  • Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

35,00 EUR bis 380,00 EUR

Unterstützende Institutionen

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Verkehrswesen

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Anschrift
Postanschrift Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112Halle (Saale)
Postfach 200256
06003Halle (Saale)

Kontakt

Telefon:
0345 514-1232
Fax:
0345 514-1829
Web:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa
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