Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins benötigen Sie Ersatz. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Kreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.

Diese „Karteikartenabschrift“ fordert die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Amts wegen bei der ausstellenden Behörde an.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Kreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

schriftlicher Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 10,00 EUR

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landkreis Saalekreis SG Fahrerlaubniswesen

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Nutzen Sie bitte die Online-Terminreservierung.

Anschrift
Postanschrift SG Fahrerlaubniswesen
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Postfach 1454
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40-1849
Fax:
03461 40-1825
Web:
https://www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html
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