Ausnahme vom Naturschutz beantragen
Leistungsbeschreibung
Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Saalekreis SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1423
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- naturschutz@saalekreis.de