Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Leistungsbeschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dienen und die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können.
Förderfähige Vorhaben:
- Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Versorgung
- Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung
- Wasserbauten an Gewässern 2. Ordnung
Gefördert werden:
Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Gemeindeverbände, Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Wasser
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Dessauer Straße 70
06118Halle (Saale)
06003Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-2410
- Fax:
- 0345 514-2155
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
- Web:
- www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Abwasser
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Dessauer Straße 70
06118Halle (Saale)
06003Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-2862
- Fax:
- 0345 514-2798
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
- Web:
- www.lvwa.sachsen-anhalt.de