Hinweise des Steueramtes zur Bescheidung der Grundsteuern für 2025
Hinweise des Steueramtes zur Bescheidung der Grundsteuern für 2025
Seit 09.01.2025 werden in Umsetzung der Grundsteuerreform die neuen Bescheide für die Grundsteuer A und B versandt.
Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Grundsteuerbescheids haben, folgen Sie dem Prüfschema, welches dem Artikel als PDF anhängt.
Weiterhin ist für Widersprüche zu beachten:
Widersprüche gegen die Höhe der Grundsteuer sind nicht bei der Verbandsgemeinde Weida-Land einzureichen. Grundlage bilden die Messbetragsbescheide des Finanzamtes, welche bei der Bescheidung der Grundsteuer durch die Kommunen zwingend zugrunde zu legen sind. In einem solchen Fall müssten Sie sich mit einem Einspruch gegen den Grundlagenbescheid an das Finanzamt wenden.
Ein beim Finanzamt bereits eingelegter Einspruch entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht gegenüber der Kommune. Die Zahlung kann nur ausgesetzt werden, soweit vom Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Daher bitten wir Sie zur Vermeidung etwaiger Säumniszuschläge die Fälligkeiten lt. Bescheid entsprechend zu beachten.
Soweit in den Bescheiden darauf verwiesen wird, dass die Steuern zu überweisen sind, aber ein Einzug der Abgaben durch Sie gewünscht ist, bitten wir um Zusendung des beigefügten SEPA-Lastschriftmandates. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der darin abgefragten Daten.
Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ist dieser zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
Für Erben- und Grundstücksgemeinschaften möchten wir noch darauf hinweisen, dass die Bescheide gesamtschuldnerisch ergehen. Das heißt, dass hier jeder Miteigentümer einen separaten Bescheid über die Gesamtsumme der Forderung erhält. Die Steuerforderung muss jedoch nur einmal beglichen werden.
Sicherlich ergeben sich noch Fragen für deren Beantwortung wir Ihnen gern zur Verfügung stehen werden. Wir möchten Sie jedoch um etwas Geduld bitten, da die Bearbeitung auf Grund der erwarteten Vielzahl der Anfragen etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Außerdem ist das Steueramt am Dienstag, dem 14.01.2025, ausnahmsweise nur vormittags besetzt. Wir bitten um Verständnis und stehen Ihnen im Übrigen zu den üblichen Sprechzeiten für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Prüfschema Grundsteuer.pdf |
27 KB |